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SIMON LINDOW NOTAR
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Leistungen

Immobilien

Kaufvertrag

Der Kauf einer Immobilie ist ein aufregendes Ereignis und prägt das Leben der Beteiligten oft nachhaltig. Als Notar kümmere ich mich um die rechtliche Gestaltung des Kaufvertrages. Dabei achte ich auf eine rechtssichere Gestaltung, welche die Risiken für alle Vertragsbeteiligten minimiert.

Nachdem Sie sich mit einem Auftrag zur Erstellung eines Kaufvertrages an mich gewandt haben, erstelle ich mit Hilfe meines Teams einen auf Ihre Immobilie und die zwischen den Vertragsbeteiligten getroffenen Vereinbarungen individuell zugeschnittenen Vertragsentwurf.

Immobilienkaufverträge sind sehr vielseitig. Zu den Vertragsobjekten können insbesondere gehören:

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Baugrundstücke

Sodann erhalten Sie einen Entwurf des Vertrages. Bei einem Verbrauchervertrag, also einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, schreibt der Gesetzgeber eine Überlegungsfrist von 14 Tagen vor, auf deren Einhaltung strikt geachtet wird. Dies dient Ihrem Schutz vor Übereilung und soll die Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Rechtsgeschäfts ermöglichen.

Bei Änderungswünschen teilen Sie mir diese, nach Rücksprache mit allen Vertragsbeteiligten, telefonisch oder per E-Mail mit. Ich arbeite diese dann für Sie in den Vertragsentwurf ein.

Sodann vereinbaren Sie einen Termin für die Beurkundung.

Bei der Beurkundung lese ich Ihnen den Vertragstext vor, bespreche eventuelle Änderungswünsche mit Ihnen und weise Sie auf wichtige rechtliche Risiken und Abläufe hin. Am Ende der Beurkundung wird die Urkunde durch alle Beteiligten und mich unterzeichnet. Die Beurkundung stellt ein wichtiges Ereignis dar, denn nun sind die Beteiligten an den vereinbarten Kaufvertrag gebunden und können sich nur noch nach Maßgabe des Vertrages und der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag lösen.

Nach der Beurkundung geht die Arbeit für mein Team und mich weiter. Denn nun zeige ich den Kaufvertrag allen zuständigen Stellen an und hole die notwendigen Erklärungen und Unterlagen für Sie ein.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Die Bestätigung der Grunderwerbsteuerstelle, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt ist oder eine solche nicht anfällt (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung).
  • Die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde. Denn die Gemeinden haben oft ein Vorkaufsrecht, welches aber nur selten ausgeübt wird. Zur Eigentumsumschreibung ist eine Bestätigung der Gemeinde erforderlich, dass ein Vorkaufsrecht nicht besteht oder auf dieses verzichtet wird.
  • Die Löschungsunterlagen für noch eingetragene Grundpfandrechte. Denn oft ist der Grundbesitz vom Verkäufer noch nicht vollständig abgezahlt. In diesem Fall wird die Finanzierungsgläubigerin der Verkäufer_innen unmittelbar aus dem Kaufpreis abgelöst. Die hierfür nötige Absicherung der Finanzierungsgläubigerin und der Vertragsbeteiligten übernehme ich als Notar.

Zur Vorbereitung eines Grundstückskaufvertrages benötige ich diverse Angaben. Denn auch ein Grundstückskaufvertrag wird für Sie individuell gestaltet und muss die konkreten Gegebenheiten und die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer wiedergeben.

Bitte füllen Sie deshalb zur Vorbereitung eines Kaufvertrages den folgenden Fragebogen aus und senden diesen per Post oder E-Mail an mich zurück.

Sollten noch Fragen offen bleiben, können Sie auch zur Vorbereitung eines Grundstückskaufvertrages gerne einen Besprechungstermin vereinbaren, wo wir gemeinsam alle Details besprechen.

Vor Abschluss des Kaufvertrages wollen Sie vielleicht noch weitere Erkundigungen einholen, etwa zu Erschließungsbeiträgen, Baulasten, etwaigen Bebauungsplänen, den Bodenrichtwerten oder der genauen Lage des Grundstücks. Als Notar kann ich Ihnen hierzu keine einzelfallbezogenen Informationen liefern. Ich habe aber unter Service einige Links zusammengestellt, welche Ihnen eine erst Orientierung zur weiteren Informationsbeschaffung bieten können.

Bauträgervertrag

Ein Bauträgervertrag ist ein zusammengesetzter Vertrag. Sie kaufen ein Grundstück oder einen Miteigentumsanteil hieran. Gleichzeitig schließen Sie einen Werkvertrag über die Errichtung eines Bauwerks, zumeist eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung.

In der Regel ist das zu errichtende Bauwerk bei Vertragsabschluss lediglich geplant oder erst teilweise fertiggestellt. Dieser Umstand birgt für die Käufer_innen verschiedenste Risiken. Vor diesen Risiken sollen die Käufer_innen durch die Regelungen des Bauträgervertrages geschützt werden. Dabei setzen das Bürgerliche Gesetzbuch und die Makler- und Bauträgerverordnung den rechtlichen Rahmen und geben Regelungen vor, von denen nicht oder nur eingeschränkt zulasten der Verbraucher_innen abgewichen werden kann. Ich berate Sie gerne.

Egal ob Sie als Bauträger_in ein neues Baugebiet erschließen, eine neue Eigentumswohnungsanlage planen oder eine Bestandssanierung durchführen wollen, begleite ich Sie gerne vom Ankauf, über etwaige Grundlagenurkunden, die Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Baubeschreibung bis zur Beurkundung und Abwicklung der Kaufverträge.

Wohnungseigentum

Wenn Sie ein Gebäude nach den Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in einzelne Eigentumswohnungen oder Teileigentumseinheiten aufteilen wollen, ist hierfür eine notarielle Urkunde erforderlich. Bei einem persönlichen Besprechungstermin erörtere ich mit Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten und bespreche den praktischen Ablauf.

Wenn Sie bereits über einen Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 3 Abs. 2 WEG verfügen, bringen Sie diese bitte zum Besprechungstermin mit. Bitte bringen Sie auch eine Wohnflächenberechnung mit, da diese in der Regel als Grundlage für die Größe der Miteigentumsanteile dient.

Dienstbarkeiten und sonstige Rechte in Abteilung II des Grundbuchs

Als Notar bin ich Ihnen selbstverständlich auch in allen anderen Bereichen des Grundstücksrechts behilflich.

Herzu zählen komplexe Grundlagenurkunden genauso wie Urkunden zur Einräumung von Wege-, Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, Wohnungsrechten oder sonstigen Rechten an Grundstücken.

Da die Anwendungsfälle hier sehr vielfältig sind, vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin. So kann ich für Ihre Situation in der Regel schnell und unkompliziert eine rechtliche Gestaltung vorschlagen.