Die Notarkosten unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese finden Sie im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Durch die Regelungen dieses Gesetzes hat der Gesetzgeber folgendes sichergestellt:
Notargebühren sind bei allen Notaren_innen gleich hoch.
Der Erlass oder die Reduzierung von Gebühren ist nur in engen Ausnahmefällen möglich. Denn die Wahl des Notars_der Notarin sollte keine Frage des Preises, sondern des Vertrauens sein.
Notargebühren sind sozial.
Denn sie richten sich in der Regel nach der Bedeutung und dem Wert des Rechtsgeschäfts und damit nach den Vermögenswerten der Mandat_innen. Dies bedeutet, dass sich die Gebühren an der individuellen Leistungsfähigkeit der Kostenschulder_in orientieren. So wird ein gleichmäßiger Zugang zum Notaramt für alle Teile der Bevölkerung unabhängig vom Vermögen gewährleistet.Nähere Informationen zur Kostenberechnung und Beispielsrechnungen finden Sie auf der Webseite der Bundesnotarkammer.