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SIMON LINDOW NOTAR
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Montag–Freitag

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und nach Vereinbarung
Leistungen

Erbrecht

Testament/Erbvertrag

Sie wollen ein Testament oder einen Erbvertrag errichten?

Zur Gestaltung einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) ist in der Regel ein ausführlicher Besprechungstermin erforderlich.

Zum Besprechungstermin ist es hilfreich folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Stammbuch
  • Unterlagen zum Grundbesitz
  • Gesellschaftsverträge von Unternehmen, an welchen Sie beteiligt sind

Im Besprechungstermin erörtern wir Ihre Vorstellung und Wünschen bezüglich Ihres Testaments oder Ihres Erbvertrages. Soweit möglich, schlage ich Ihnen bereits in diesem Termin passende Gestaltungsoptionen vor. Auf dieser Grundlage erstelle ich einen Entwurf, welcher Ihnen zur Prüfung übersandt wird. Daraufhin können Sie mir Änderungswünsche mitteilen. Sobald der Entwurf Ihren Vorstellungen entspricht, vereinbaren Sie einen Beurkundungstermin. In diesem Termin lese ich Ihnen Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag vor und es werden etwaige noch bestehende Fragen geklärt.

Nach der Beurkundung wird Ihr Testament oder Ihr Erbvertrag in die Verwahrung des zuständigen Nachlassgerichts gegeben und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert.

Vom Nachlassgericht erfolgt im Todesfall auch die Eröffnung Ihrer letztwilligen Verfügung.

Erb- und Pflichtteilsverzicht

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, einen Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht zu erklären. Ein Erbverzichtsvertrag oder Pflichtteilsverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

Gerne erläutere ich Ihnen in einem Beratungsgespräch die rechtlichen Folgen einer solchen Gestaltung.

Vermächtniserfüllungsvertrag

Sie haben eine Immobilie oder eine Gesellschaftsbeteiligung im Wege eines Vermächtnisses erhalten oder Sie sind Erbe und zur Erfüllung eines Vermächtnisses verpflichtet. Ist in einem Testament oder Erbvertrag ein Vermächtnis angeordnet, führt dies nicht dazu, dass der Vermächtnisgegenstand, z.B. eine Immobilie oder eine Gesellschaftsbeteiligung, automatisch auf den Vermächtnisnehmer übergeht. Vielmehr muss das Vermächtnis erfüllt werden, indem der Vermächtnisgegenstand vom Erben auf den Vermächtnisnehmer übertragen wird. Hierzu ist eine notarielle Vereinbarung, ein sogenannter Vermächtniserfüllungsvertrag, erforderlich, wenn es sich bei dem Vermächtnisgegenstand um eine Immobilie und ggf. auch um eine Gesellschaftsbeteiligung handelt. Gerne bespreche ich mit Ihnen die rechtliche Gestaltung und erläutere Ihnen den Ablauf.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin.

Erbschein / Europäisches Nachlasszeugnis

Sie haben geerbt und benötigen zum Nachweis Ihrer Erbenstellung gegenüber dem Grundbuchamt, Banken, Versicherung oder sonstige Stellen einen Erbnachweis? Sollte sich Ihre Erbenstellung nicht bereits aus einer notariellen letztwilligen Verfügung eindeutig ergeben, benötigen Sie unter Umständen einen Erbschein. Dieser wird durch das zuständige Nachlassgericht aufgrund eines Erbscheinsantrags erlassen. Bei der Erstellung und Beurkundung dieses Erbscheinsantrags bin ich Ihnen gerne behilflich.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin.

Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin folgende Unterlagen mit:

  • Sterbeurkunde,
  • Letztwillige Verfügungen des Erblassers,
  • Öffentliche Urkunden, aus welchen sich Ihre Verhältnisse zum Erblasser ergeben (also insbesondere Geburtsurkunden oder Heiratsurkunde).

Über etwaige weitere erforderliche Unterlagen werde ich Sie im Besprechungstermin informieren.

Sollten Sie einen Erbnachweis zur Vorlage im Europäischen Ausland benötigen, wird ggf. ein Europäisches Nachlasszeugnis benötigt. Bei der Beantragung bin ich Ihnen ebenfalls gerne behilflich.